Wozu dient die Anwesenheitserfassung?
Checkinatwork erfasst, wer sich zu welchem Zeitpunkt an welcher Arbeitsstätte befindet, die von der Regelung betroffen ist. Das LSS beschreibt den Dienst als insbesondere bestimmt für:
- Bauleistungen (außer Reinigungstätigkeiten und bestimmte ausdrücklich ausgeschlossene Tätigkeiten in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft);
- die Lieferung von Transportbeton;
- Tätigkeiten im Fleischsektor in Betrieben, die einer Zulassung durch die FASNK unterliegen.
Es handelt sich nicht um:
- eine Lohnzeiterfassung (für die Gehaltsabrechnung geleistete Stunden);
- ein Baustellenjournal oder ein Planungstool.
Diese drei Anwendungen können in einem Unternehmen nebeneinander bestehen. Sie ersetzen sich nicht gegenseitig.
Welche Baustellen sind betroffen?
Bei Bauleistungen außer Reinigung ist die Erfassung an den Orten verpflichtend, an denen Arbeiten mit einem Gesamtbetrag exklusive MwSt. ausgeführt werden, der einen von Baubeginn abhängigen Schwellenwert erreicht oder überschreitet:
| Beginn der Arbeiten | Schwellenbetrag |
|---|---|
| Vom 1. April 2014 bis einschließlich 29. Februar 2016 | 800.000 Euro |
| Nach dem 29. Februar 2016 | 500.000 Euro |
Das LSS stellt klar, dass die Erfassung erfolgen muss, sobald dieser Betrag erreicht ist — sei es zu Beginn der Arbeiten oder im Laufe der Baustelle. Das meldende Bauunternehmen muss unter anderem die relevanten Informationen an die betroffenen Parteien weitergeben. Das LSS sendet den gemeldeten Beteiligten eine Erinnerung (Referenz „CAWON").
Wer muss sich registrieren?
Das LSS erfasst jede Person, die die betreffenden Arbeiten oder Tätigkeiten an der Arbeitsstätte ausführt. Auf der Bürgerseite nennt das Portal insbesondere Arbeitnehmer und weist darauf hin, dass die anwesende Person sich vergewissern muss, dass die Erfassung tatsächlich erfolgt ist.
Besondere Bestimmungen gelten für:
- Bauleiter, Architekten, Planungsbüros und Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren — das meldende Bauunternehmen muss dafür sorgen, dass sie über ein kompatibles Erfassungsmittel verfügen;
- ausländische Unternehmen, die möglicherweise der Arbeitsmeldung und/oder der Anwesenheitserfassung unterliegen, mit den entsprechenden Limosa-Modalitäten.
Der Anwendungsbereich umfasst auch weniger offensichtliche Beteiligte: Die Lieferung von Transportbeton gehört dazu, ein Fahrer, der diese Lieferung durchführt, ist also nicht automatisch ausgeschlossen. Für eine konkrete Situation ziehen Sie bitte das LSS-Portal heran und nicht eine kommerzielle Interpretation.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erfassung liegt sowohl bei der Stelle, die jemanden zur Arbeit schickt, als auch bei der Person, die die Arbeit ausführt. Sie legen untereinander fest, wer die Erfassung vornimmt, und können prüfen, ob sie erfolgt ist.
Die aktuelle Checkinatwork-Erfassung muss erfolgen, bevor die Person mit der Arbeit beginnt, für jeden Arbeitstag, am selben Tag oder im Voraus. Eine im Voraus vorgenommene Erfassung kann bis zum Ende des betreffenden Tages noch geändert oder storniert werden, etwa bei schlechtem Wetter — gemäß den veröffentlichten Regeln für Checkinatwork.
Die Erfassung ist laut LSS unter anderem nicht mehr erforderlich ab der vorläufigen Abnahme der Arbeiten, wenn das Vertragsverhältnis endet, oder bei Garantiearbeiten nach der endgültigen Abnahme.
Wie erfolgt die Erfassung heute?
Das LSS beschreibt mehrere Kanäle für Checkinatwork:
- Online-Dienst Desktop — PC, Internet, eID oder ein anderer digitaler Schlüssel.
- Mobiler Online-Dienst — Smartphone, nach Erstellung eines Benutzerkontos.
- Gateway an der Arbeitsstätte — bereitgestellter Computer, mit eID, Nationalregisternummer oder Limosa-Meldenummer.
- Webdienst — der Arbeitgeber übermittelt die Daten; der Arbeitnehmer kann seine Erfassung jederzeit überprüfen.
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Zusammenhang mit der Änderung 2027
Am 30. Juli 2026 kündigte das LSS an, dass Check In and Out at Work ab dem 1. April 2027 auf Bauleistungen (mit Ausnahme von Reinigungstätigkeiten) und die Lieferung von Transportbeton ausgeweitet wird, für Arbeitsstätten mit einem Gesamtbetrag exklusive MwSt. von 500.000 Euro oder mehr. Zitierte Rechtsgrundlage: Programmgesetz vom 30. Mai 2026, Titel 6, Kapitel 1, Artikel 124 bis 131.
Ab diesem Datum wird es nicht mehr möglich sein, Anwesenheiten im Zusammenhang mit Bauleistungen in Check in at work zu erfassen. Weitere Informationen waren zum Zeitpunkt unserer Prüfung noch als „demnächst verfügbar" angekündigt.
Die Seite Check In and Out at Work: was sich 2027 ändert beschreibt im Detail, was bereits bestätigt ist und was noch nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist Checkinatwork auf jeder Baustelle Pflicht?
Nein. Die Pflicht gilt für Bauleistungen außer Reinigung, deren Gesamtbetrag 500.000 € exklusive MwSt. erreicht, bei Arbeiten, die nach dem 29. Februar 2016 begonnen haben (800.000 € bei Beginn zwischen dem 1. April 2014 und dem 29. Februar 2016). Unterhalb dieser Schwellenwerte gilt die Checkinatwork-Pflicht nicht.
Bezieht sich der Schwellenwert auf meinen Auftrag oder auf die gesamte Baustelle?
Auf den Gesamtbetrag der an diesem Ort ausgeführten Arbeiten, nicht auf einen einzelnen Auftrag. Ein begrenzter Einsatz kann daher weiterhin der Pflicht unterliegen, wenn die Baustelle insgesamt den Schwellenwert überschreitet.
Gilt für die Reinigung dieselbe Regelung wie für den Bau?
Nein. Seit dem 1. September 2024 unterliegen bestimmte Reinigungstätigkeiten bereits Check In and Out at Work, mit einem Schwellenwert, der an das Vorhandensein in einer Arbeitsmeldung geknüpft ist — nicht an den bei Checkinatwork verwendeten Betrag von 500.000 €.
Wann muss eine Anwesenheit erfasst werden?
Bevor die Person mit der Arbeit beginnt, für jeden Arbeitstag, am selben Tag oder im Voraus. Eine im Voraus vorgenommene Erfassung kann bis zum Ende des betreffenden Tages noch geändert oder storniert werden.
Was riskiert man bei einem Verstoß?
Es sind Sanktionen vorgesehen, diese Seite nennt jedoch keine Beträge: Konsultieren Sie die offizielle LSS-Dokumentation („Verantwortlichkeiten und Sanktionen") statt älterer, nicht belegter Zahlen.
Wie lassen sich diese Pflichten mit der Verwaltung meiner Baustelle verknüpfen?
Die LSS-Erfassung und die operative Nachverfolgung (Stunden, Kosten, Planung) sind zwei unterschiedliche Dinge. Hit-Online verbindet beide: Der Check-in Ihrer Teams speist dort zugleich die Stunden- und Kostenverfolgung je Baustelle. Mehr erfahren.
Offizielle Quellen
- Checkinatwork — Arbeitgeberportal LSS
- Bauleistungen — Schwellenwerte und Verantwortlichkeiten
- Checkinatwork — Informationen für Bürger
- Check In and Out at Work
Letzte redaktionelle Prüfung :